Mit der Befreiung Österreichs und der darauf folgenden Besatzungszeit durch die Alliierten im Jahr 1945 war auch ein Verbot militärischer Betätigung für Österreich verbunden, das am 10. Dezember 1945 erlassen wurde und bis zur Unterzeichnung des Staatsvertrages aufrecht blieb.
Besonders die Sowjets standen der Wiederbelebung eines österreichischen Heeres nach 1945 lange Zeit skeptisch beziehungsweise ablehnend gegenüber.
Mit dem Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 erlangte Österreich dann seine volle Souveränität, was Voraussetzung für die Aufstellung eines Heeres war. Im Staatsvertrag wurden auch Einschränkungen für das künftige österreichische Militär festgeschrieben. Es gab ein "Verbot der Dienstleistung ehemaliger Mitglieder nazistischer Organisationen" in den österreichischen Streitkräften, auch bestanden die Alliierten auf Einschränkungen bezüglich der Bewaffnung.
POLITISCHE DISKUSSION RUND UM DAS BUNDESHEER
Damit standen die äußeren Rahmenbedingungen für die auf die österreichische Republik übergehende Militärhoheit fest. In der österreichischen Politik und Öffentlichkeit wurden vor allem auch die "inneren" Probleme bei der Aufstellung eines Heeres diskutiert. Im Mittelpunkt dieser Diskussionen stand die Frage der Wehrpflicht und die damit verbundenen generellen Personalfragen für ein zukünftiges Bundesheer. In Bezug auf die Dauer der Wehrpflicht einigten sich die Parteien auf neun Monate - die ÖVP hatte zwölf Monate gefordert, die SPÖ sechs Monate. Vorläufer des Bundesheeres war die "B-Gendarmerie", die seit 1952 in den Besatzungszonen der westlichen Alliierten aufgestellt wurde. Diese sogenannten "Gendarmerieschulen" wurden in den Monaten nach Unterzeichnung des Staatsvertrags in "Provisorische Grenzschutzabteilungen" umbenannt. Aber nicht nur die personelle Frage eines neuen Heeres musste gelöst werden. Auch die räumliche Unterbringung von Kasernen, Militärschulen usw. war ein Problem.
REMILITARISIERUNG ÖSTERREICHS
Mit dem Staatsvertrag und der Aufhebung des Beschlusses des Alliierten Rates auferlegte Verbot militärischer Aktivitäten am 8. Juli 1955 begann die offizielle Neuaufstellung des österreichischen Bundesheeres. Die Agenden der Landesverteidigung gingen am 15. Juli 1955 an das "Amt für Landesverteidigung" (Sektion VI des Bundeskanzleramtes) über. Zum Sektionsleiter wurde Dr. Ing. Emil Liebitzky ernannt. Am 11. Juli 1956 erfolgte die Umgliederung des Amtes für Landesverteidigung in ein Bundesministerium für Landesverteidigung, dessen erster Ressortchef Ferdinand Graf wurde.
RECHTLICHE VERANKERUNG IM WEHRGESETZ
Am 7. September 1955 verabschiedete der Bundesrat das erste Wehrgesetz. Darin ist festgelegt, "dass jeder männliche österreichische Staatsbürger nach Maßgabe des Wehrgesetzes wehrpflichtig ist. Das Bundesheer wird auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt." Über den Zweck des Bundesheeres heißt es: " ... das Bundesheer ist bestimmt zum Schutz der Grenzen, zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt und zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges. Den Oberbefehl über das Bundesheer führt der Bundespräsident." Die erste Militärparade des neugeschaffenen österreichischen Heeres am 26. September 1955 war eine Demonstration der neuerlangten Freiheit Österreichs und eines in Formation begriffenen Heeres.
Den letzten Schritt zu einem österreichischen Bundesheer stellte die erste Einrückung von mehr als 12.800 Wehrpflichtigen am 15. Oktober 1956 dar, die am 12. Dezember feierlich angelobt wurden.